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Bürgerkönig:
 Auf die Scheibe darf nur ein männliches Mitglied der VFG schießen. Mindestalter 18 Jahre. Er muß seinen Wohnsitz in Woltorf haben und darf in den beiden Vorjahren kein Bürgerkönig der VFG gewesen sein. Die Bürgerscheibe wird nur in Woltorf angenagelt. 1 Satz (4 Scheiben á 2 Schuß) = 4,- €


Damenkönigin:
Auf die Scheibe darf nur ein weibliches Mitglied der VFG schießen. Mindestalter 18 Jahre. Sie muß ihren Wohnsitz in Woltorf haben und darf im Vorjahr keine Damenkönigin der VFG gewesen sein. Die Damenscheibe wird nur in Woltorf angenagelt. 1 Satz (4 Scheiben á 2 Schuß) = 4,- €


Junggesellenkönig:
Auf die Scheibe darf nur ein männliches Mitglied der Junggesellschaft schießen. Mindestalter 16 Jahre. Die Scheibe wird nur in Woltorf angenagelt. Für ein auswärtiges Mitglied muß ein Woltorfer Bürger die Patenschaft übernehmen. Der Erringer darf im Vorjahr kein Junggesellenkönig gewesen sein. Junggesellen, die nicht am Schießen teilnehmen, werden mit 5,00 € Strafgeld belegt. 1 Satz (4 Scheiben á 2 Schuß) = 4,- €


Jungmädelkönigin:
Auf die Scheibe darf nur ein weibliches Mitglied der Junggesellschaft schießen. Mindestalter 16 Jahre. Die Scheibe wird nur in Woltorf angenagelt. Für ein auswärtiges Mitglied muß ein Woltorfer Bürger die Patenschaft übernehmen. Die Erringerin darf im Vorjahr keine Jungmädelkönigin gewesen sein. 1 Satz (4 Scheiben á 2 Schuß) = 4,- €


Freischeibenkönig:
Auf die Scheibe darf jede Person schießen. Mindestalter 16 Jahre. Es kann also auch jeder Ortsfremde diese Königswürde erringen, die Scheibe muß aber bei einem Woltorfer Einwohner angenagelt werden. Der Erringer darf im Vorjahr nicht bereits Freischeibenkönig gewesen sei.  1 Satz (4 Scheiben á 2 Schuß) = 4,- €


Kleiner König:
Auf die Scheibe dürfen nur Woltorfer Bürgerinnen & Bürger schießen. Mindestalter 16 Jahre. Die Scheibe wird nur in Woltorf angenagelt und der Erringer darf nicht im Vorjahr bereits Kleiner König gewesen sein.  1 Satz (4 Scheiben á 2 Schuß) = 4,- €


Schülerkönig:
Auf die Scheibe dürfen nur Woltorfer Mädel & Jungen im Alter von 8 bis 15 Jahren mit Genehmigung der/des Erziehungsberechtigten schießen. Die Jugendliche müssen eine schriftliche Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten vorweisen (Vordrucke im Schießstand erhältlich), oder eine sorgeberechtigte Person muß anwesend sein. 1 Satz (5 Schuß) = -,50 €


Volksfestpokal:
Der Pokal der Volksfestgemeinschaft wird nur unter den Woltorfer Vereinigungen zum Volksfest ausgeschossen. Jede Vereinigung stellt eine Mannschaft, bestehend aus 4 Schützinnen/Schützen ab 16 Jahren. Jeder Schütze beschießt eine 10 er Ringscheibe mit 4 Schuß. Nur der erste Schuß darf herangeholt und gesehen werden. Die drei besten Schüsse werden gewertet. Die Mannschaft mit dem höchsten Gesamtergebnis ist Gewinner des Pokals. Sollten mehrere Mannschaften die gleiche Ringzahl erreicht haben, so müssen die Schützen dieser Mannschaften nochmals jeder einen Schuß auf eine Mannschaftsscheibe abgeben. Kein Schuß darf herangeholt werden. Die 3 besten Schüsse werden gewertet.

Hat eine Mannschaft an drei hintereinander folgenden Jahren oder fünf mal außer der Reihe den Pokal gewonnen, so geht dieser in ihren Besitz über.


Pokalkönig:
Der Schütze mit dem besten Einzelergebnis beim Mannschafts – Pokalschießen wird zum Pokalkönig proklamiert und erhält eine Königsscheibe. Haben am Ende des Mannschaftsschießens mehrere Schützen die gleiche Ringzahl erreicht, findet ein Stechen auf Teilerscheiben statt ( ein Schuß pro Scheibe ). Das Ergebnis des Schießens wird nach Beendigung des Wettkampfes auf dem Schießstand bekannt gegeben. Die Königsscheibe wird auf dem Schießstand überreicht. Nur auf Wunsch wird sie an das Haus des Königs angenagelt.    


Horst Exner Wanderpokal:
Dieser Pokal ist vom Ehrenvorsitzenden der VFG Horst Exner gestiftet worden. Alle Mitglieder der VFG und alle Woltorfer Einwohner dürfen darauf schießen. Mindestalter 16 Jahre. Gewinnt jemand den Pokal drei mal hintereinander oder fünf mal außer der Reihe, so geht er in seinen Besitz über.
Erzielt ein Schütze auf der 10 er Ringscheibe mit 3 Schuß 30 Ring, erfolgt ein Stechschuß. Der Schütze mit dem besten Teilerergebnis aus den Stechschüssen ist Gewinner des Pokals. 1 Satz (4 Scheiben á 3 Schuß) = 5,- €

Es können beliebig viele Sätze erworben werden. Es zählt jeweils der beste Schuß (die beste „10“ / Teilerauswertung) – Beim Wanderpokal muß die Ringzahl „30“ erreicht werden, bevor ein Stechschuß abgegeben werden darf.



Besondere Hinweise:

Jeder Schütze darf pro Jahr nur eine Königswürde erringen. Doppelte Funktionen sind somit ausgeschlossen.

Der König / die Königin muß bei der Proklamation anwesend sein, ansonsten wird der / die zweite usw. proklamiert.

Reihenfolge bei den Herren: Bürgerkönig, Junggesellenkönig, Freischeibenkönig, Kl. König

Reihenfolge bei den Damen: Damenkönigin, Jungmädelkönigin, Freischeibenkönig, Kl. König

Der Pokalkönig ist von dieser Regelung ausgenommen!

Die Auswertung der Scheiben wird nach Abschluß des Schießens vom 1. Vorsitzenden der VFG (im Verhinderungsfall von seinem Stellvertreter) durchgeführt. Das Ergebnis erfährt nur der 1. Vorsitzende bzw. sein Stellvertreter.